Kreditabwicklungsfonds

Kreditabwicklungsfonds
Kredit|abwicklungsfonds
 
[-fɔ̃], ein mit der deutschen Vereinigung (Art. 23 Einigungsvertrag) eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, in dem die am 3. 10. 1990 aufgelaufenen Schulden des Staatshaushalts der DDR sowie die mit der Einführung der DM zum 1. 7. 1990 entstandenen Verbindlichkeiten des Staates gegenüber dem Ausgleichsfonds Währungsumstellung aus der Zuteilung von Ausgleichsforderungen an Kreditinstitute und Außenhandelsbetriebe zusammengefasst wurden. Die anfallenden Zinszahlungen wurden dem Kreditabwicklungsfonds durch den Bund und die Treuhandanstalt jeweils zur Hälfte erstattet. Der Kreditabwicklungsfonds wurde zum 31. 12. 1994 aufgelöst, seine Verbindlichkeiten (102,5 Mrd. DM, davon rd. 75,3 Mrd. Ausgleichsforderungen) gingen auf den Erblastentilgungsfonds über.

Universal-Lexikon. 2012.

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